Rückkehr in die Heimat: Ausländische Familie darf die Mietwohnung nicht familienintern vermachen
Wer seine Mietwohnung ganz und dauerhaft aufgeben und Angehörigen überlassen will, braucht die Zustimmung des Vermieters. Der muss nämlich einen aufgedrängten Nachmieter nicht akzeptieren. Anders ist es, wenn es nur um einzelne Räume geht.
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