Verzinsungspflicht der Mietkaution nicht immer bei Altverträgen
Der Vermieter muss die Mietkaution seit spätestens 1982 festverzinslich anlegen. Das gilt auch für Mietverträge aus der Zeit davor. Ausnahme: Der Verzinsungsanspruch war vertraglich ausgeschlossen. So der Bundesgerichtshof für Altverträge.
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