Kostenloses Anzeigeblatt darf nicht vor dem Hauseingang abgelegt werden
Hauseigentümer müssen es nicht dulden, dass ein zweimal wöchentlich erscheinendes kostenloses Anzeigenblatt vom Hauseingang eines Miethauses abgelegt wird. Der Herausgeber hat die Zustellung zu unterlassen, wenn der Eigentümer widerspricht.
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